Straßburg,
europäische Hauptstadt
Der Dreijahresvertrag „Straßburg, europäische Hauptstadt“ ist eine seit über vierzig Jahren bestehende Vereinbarung zwischen dem französischen Staat und folgenden Gebietskörperschaften: der Stadt und Eurometropole Straßburg (EMS), der Collectivité européenne d’Alsace (CeA) und der Region Grand Est. Diese Vereinbarung ist außerdem seit dem 27. Januar 2014 im Gesetz über Modernisierung des territorialen öffentlichen Handelns und die Stärkung der Metropolen verankert. Ziel der Vereinbarung ist es, die Finanzierung von Maßnahmen zu gewährleisten, die die Rolle der Stadt Straßburgals europäische Hauptstadt stärken und erweitern sollen, insbesondere als Sitz europäischer Institutionen, darunter das Europäische Parlament, der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
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Neuigkeiten

Dreijahres
vertrag
Der Dreijahresvertrag 2024–2026, bietet den Vertragsunterzeichnenden eine Stütze, in Bezug auf die Herausforderungen der Verkehrsanbindung Straßburgs, dem internationalen Bildungsangebot und dem Zuzug neuer Beamtinnen und Beamter der in Straßburg vertretenen europäischen Institutionen. Dieses konsequente Engagement des Staates und der Gebietskörperschaften spiegelt den gemeinsamen Willen wider, die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen in Straßburg zu verbessern, insbesondere für die Mitglieder des europäischen Parlaments, damit sie Europa zu einer demokratischen, kulturellen und bildungspolitischen Kraft machen können, und um aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern.
Herausforderungen
23 Projekte wurden im Rahmen des Vertrages ausgewählt, die in 2 Schwerpunktbereiche aufgeteilt werden :
Straßburg, die attraktive und einladende europäische Hauptstadt durch ihre multimodale Erreichbarkeit, ihr internationales Bildungsangebot und die Verdichtung der europäischen und internationalen Institutionen.
Die Partner
Der Betrag der im Dreijahresvertrag 2024-2026 enthaltenen Maßnahmen beläuft sich auf 296,019 Mio. Euro, die sich wie folgt aufteilen
Unterstützungs
fonds
Seit der vergangenen Ausgabe wurden Neurungen am Dreijahresvertrag eingeführt. Die Einrichtung von drei speziellen Fonds und der Agora-Maßnahme boten die Möglichkeit, die Finanzmittel einfacher, zugänglicher und für die ProjektleiterInnen besser geeignet zu machen, um das Entstehen neuer und strukturierender Projekte mit größerer europäischer Sichtbarkeit zu fördern. In einer gemeinsamen europäischen Kultur wollen die UnterzeichnerInnen des Dreijahresvertrags diese Strategie der Einrichtung thematischer Fonds mit verstärkten Schwerpunkten fortsetzen.
Jede Struktur, die zum Einfluss von Straßburg als europäische Hauptstadt der Demokratie und der Menschenrechte beitragen möchte, kann Unterstützung für ihre innovativen Projekte in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte, Kultur, Forschung und Innovation beantragen, sofern die verfolgten Ziele den Durchführungsbestimmungen der drei Fonds und dem zu diesem Zweck eingerichteten Agora-System entsprechen.
Kulturfonds
Demokratiefonds
Forschungs- und Innovationsfonds
„Agora“– Maßnahme