Häufig gestellte Fragen

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Ihre Fragen, unsere Antworten

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Der Dreijahresvertrag

Der Dreijahresvertrag soll den Anspruch Straßburgs als europäische Hauptstadt, Sitz des Europäischen Parlaments und mehrerer europäischer Institutionen, historisches und politisches Herz Europas und internationale Stadt der Menschenrechte, bekräftigen und stärken.

Seine Laufzeit beträgt drei Jahre; er wird also alle drei Jahre verlängert.

Der Staat, die Region Grand Est, die Europäische Gebietskörperschaft Elsass, die Eurometropole und die Stadt Straßburg.

Das Gesamtvolumen der in diesem Vertrag vorgesehenen Maßnahmen beläuft sich auf 296,019 Millionen Euro. Von diesem Betrag übernehmen

  • der Staat: 94,909 Mio. €
  • die Region Grand-Est: 35,637 Mio. €
  • die Europäische Gebietskörperschaft Elsass: 22,433 Mio. €
  • die Eurometropole Straßburg: 62,840 Mio. €
  • die Stadt Straßburg: 76,600 Mio. €
  • der Flughafen Straßburg: 0,600 Mio. €.

Seit dem 12. Februar 1980.

Die Mission Strasbourg capitale européenne. Es handelt sich um eine ständige Einrichtung, bestehend aus fünf Vertretern der Vertragspartner.

Priorität 1: Straßburg als europäische Hauptstadt attraktiv und lebenswert gestalten durch multimodale Verkehrsanbindung, ein internationales Bildungsangebot und verstärkte Präsenz europäischer und internationaler Institutionen

Priorität 2: Förderung der europaweiten Ausstrahlung Straßburgs als europäische Hauptstadt

DIE PROJEKTAUSSCHREIBUNGEN

Eine Verbindlichkeit beinhaltet eine rechtliche Pflicht, die sich als finanzielle Verpflichtung für den Projektträger auswirkt. Beispiel: Sie haben einen Kostenvoranschlag angenommen und eine Anzahlung geleistet. Das verpflichtet Sie, die endgültige Rechnung zum gegebenen Zeitpunkt zu begleichen. Dagegen ist die Übermittlung eines Preisangebots (Kostenvoranschlag) ohne Annahme Ihrerseits rechtlich nicht bindend. In diesem Fall kann man also nicht von einer Verbindlichkeit sprechen. Bei einer öffentlichen Auftragsvergabe begründet die Mitteilung an den Auftragnehmer (und nicht die bloße Veröffentlichung) eine rechtliche und finanzielle Verpflichtung und damit eine Verbindlichkeit.

Sie werden über die digitale Plattform „Démarches simplifiées“ über den Fortschritt der Bearbeitung und Genehmigung Ihres Antrags informiert.

Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wird (Projekt ausgewählt), wird er den Geldgebern des Dreijahresvertrags zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweis: Nur die Mitteilung über die Gewährung einer Förderung aus den Unterstützungsfonds/dem Agora-Programm gilt als Förderzusage. Für die tatsächliche Auszahlung des Zuschusses ist jedoch in bestimmten Fällen der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung erforderlich.

Ja, der Sitz der Organisation im Ausland schließt die Erteilung einer französischen Siret-/Siren-Nummer durch die zuständigen Behörden nicht aus. Wenden Sie sich dazu bitte an die französischen Behörden, d. h. das Centre de formalités des entreprises (INPI) sowie die Website CompteAsso.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des INSEE.

Der Förderantrag ist online einzureichen, über die Plattform:

http://www.demarches-simplifiees.fr/

Die Unterstützungsfonds sind derzeit geschlossen.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 6 bis 7 Monate.

Die themenbezogenen Fonds und das Agora-Programm sind für die Laufzeit des Dreijahresvertrags 2024-2026 jeweils mit eigenen Mitteln ausgestattet. Die Kofinanzierungsrate für ein im Rahmen der themenbezogenen Fonds und des Agora-Programms ausgewähltes Projekt beträgt maximal 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten.

Ausnahmen sind nicht möglich. Alle nachgewiesenen Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen; für Betriebsausgaben der Einrichtung ist gemäß den Regeln der Europäischen Union für Interreg-Programme eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % möglich.

LDie Projektträger verpflichten sich, auf die Unterstützung der Vertragsparteien des Dreijahresvertrags hinzuweisen, unabhängig davon, wer der/die Geldgeber ist/sind. Der folgende Vermerk muss auf allen Projektunterlagen erscheinen (Er kann heruntergeladen werden über die Seite „Ressourcen“, Punkt „Logo und grafische Elemente“.):

„Ce projet est soutenu par le Contrat triennal Strasbourg capitale européenne 2024-2026“ (Dieses Projekt wird unterstützt vom Dreijahresvertrag Straßburg,europäische Hauptstadt 2024–2026“), zusammen mit den Logos der vier Partner: Präfektur der Region Grand Est, Region Grand Est, Europäische Gebietskörperschaft Elsass und Eurometropole und Stadt Straßburg.

Um Fördermittel zu erhalten, muss Ihre Organisation zu einer der unten genannten Kategorien gehören:

  • Verein oder Stiftung
  • soziales oder solidarisches Unternehmen
  • öffentliche Einrichtung oder Stelle, die eine gemeinnützige Aufgabe wahrnimmt
  • Netzwerk von Gebietskörperschaften, an dem die Stadt Straßburg, die Eurometropole Straßburg, die Europäische Gebietskörperschaft Elsass oder die Region Grand Est beteiligt ist
  • Hochschul- oder Forschungseinrichtung
  • Europäische Institution, internationale Organisation, grenzübergreifende Einrichtung
  • diplomatische Vertretung in Straßburg.

Die Projekte müssen innerhalb der Laufzeit des Dreijahresvertrags 2024–2026 beginnen (Fristablauf: 31. Dezember 2026*).

Für jedes geförderte Projekt muss spätestens drei Monate nach Erteilung der Förderzusage eine erste Ausgabe getätigt werden.

(*) Für Projekte, die im Jahr 2026 unterstützt werden, muss bis zum 31. Dezember 2026 eine Mindestausgabe getätigt werden.
Projektkosten sind förderfähig

  • im Rahmen der ersten Projektausschreibung 2024: ab 1. Januar 2024, unabhängig vom Datum der Einreichung des Förderantrags (aufgrund des Datums der offiziellen Vertragsunterzeichnung);
  • im Rahmen der Projektausschreibungen 2024 und der folgenden: vom Tag der Einreichung des Förderantrags an.

Es müssen die Vertreter des Staates und der vier Gebietskörperschaften, die den Vertrag unterzeichnet haben, eingeladen werden.

Zur Klärung der praktischen Einzelheiten der Einladung wenden Sie sich bitte an die Mission Strasbourg capitale européenne: mission@strasbourg-capitale-europeenne.eu.

Sie müssen dem (den) Geldgeber(n) und/oder der Mission Strasbourg capitale européenne mit einem offiziellen Schreiben mitteilen, dass Sie das Projekt aufgeben: mission@strasbourg-capitale-europeenne.eu

Ja, wenn sie sich auf unterschiedliche Projekte beziehen. Für mehrjährige Projekte ist nur ein einziger Antrag zu stellen.

Die Kriterien (die nicht gleichzeitig erfüllt werden müssen) sind:

  • Mehrwert des Projekts hinsichtlich der Werbung für Straßburg als europäischer Hauptstadt, für die Europäische Union und der Förderung der von den europäischen Institutionen in Straßburg getragenen Werte
  • innovativer Charakter des Projekts
  • Breite/Diversität des mit dem Projekt erreichten Publikums
  • Durchführung von Aktionen in Straßburg und Umgebung
  • Ausrichtung des Projekts auf die vorgegebenen Nachhaltigkeitsziele.

Das Agora-Programm ist ausschließlich für Projektträger vorgesehen, die der Instanz Agora Strasbourg capitale européenne angehören.

Der Demokratie-Fonds hingegen steht allen Projektträgern offen, die die Kriterien des Lastenhefts erfüllen.

Die Projekte des Agora-Programms sind ab 3.000 € förderfähig, die Projekte des Demokratie-Fonds erst ab 25.000 €.

Die Wahl des Fonds richtet sich nach der Art des Projekts. Die Mission Strasbourg capitale européenne behält sich jedoch vor, ein eingereichtes Projekt einem bestimmten Fonds zuzuweisen, um eine optimale Bearbeitung zu gewährleisten.

Sie finden sie normalerweise auf der Eintragungsbescheinigung, die Ihnen vom Statistikamt INSEE oder dem Centre de Formalités des Entreprises (CFE), das für die Eintragung Ihres Vereins beim INSEE zuständig ist, ausgestellt wurde.

Sie können auch eine Suche anhand des Namens über diesen Link durchführen: https://www.sirene.fr/sirene/public/accueil

Sie können sich an die Mission Strasbourg capitale européenne wenden und sie unter der folgenden Adresse anschreiben: mission@strasbourg-capitale-europeenne.eu. Sie könnnen auch dieses Kontaktformular verwenden.

Nicht unbedingt. Der Projektträger muss eine Organisation nach französischem Recht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein und kann auch eine internationale Organisation sein.

Allerdings muss das Projekt zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen: Die Aktionen müssen in Straßburg und Umgebung stattfinden und zur internationalen/europäischen Ausstrahlung Straßburgs beitragen.

Unternehmen gehören zu den potenziellen Empfängern von Fördermitteln, vorausgesetzt, sie fallen unter die Kategorie „soziale und solidarische Unternehmen“ im Sinne des Gesetzes vom 31. Juli 2014. Unbeschadet dieser generellen Regel können Unternehmen in den Bereichen Kultur, Verlagswesen und audiovisuelle Produktion nur aus dem Kulturfonds gefördert werden.

Zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Projekts ist, dass es ausgereift ist. Ein Entwurf, eine skizzenhafte Darstellung oder eine einfache Budgetschätzung reichen nicht aus und gefährden die erfolgreiche Abwicklung des Projekts. Daher werden unzureichend entwickelte oder mit Unsicherheiten behaftete Projekte von vornherein ausgeschlossen, gleichgültig, wie sinnvoll oder nutzbringend die mit dem Projekt verfolgten Ziele sind.

Nicht sofort. Sie müssen abwarten, bis die Plattform „Démarches simplifiées“ im Rahmen einer neuen Projektausschreibung wieder geöffnet wird.

Der allgemeine Teil des Lastenhefts enthält einen voraussichtlichen Zeitplan für das Jahr 2024. Dieser Zeitplan ist vorläufig, dient nur der Information und ist nicht verbindlich. Die Unterzeichner des Dreijahresvertrags behalten sich vor, diesen Zeitplan aus budgetären, verwaltungstechnischen oder anderen Gründen des öffentlichen Interesses zu ändern.

Es liegt in der Verantwortung der Projektträger, sich regelmäßig über mögliche Änderungen des Zeitplans der Projektausschreibungen zu informieren, auch dann, wenn es diesbezüglich Kommunikationsmaßnahmen der Mission Strasbourg capitale européenne gibt.

Nein. Die Bezeichnung eines Projekts als „international” und/oder „europäisch” reicht nicht aus, damit ein Projekt als förderungswürdig eingestuft werden kann.

Es ist zu beachten, dass der Dreijahresvertrag ein Instrument ist, das eigens dazu bestimmt ist, die Stellung Straßburgs als Hauptstadt und Sitz internationaler/europäischer Institutionen, insbesondere des Europäischen Parlaments, zu stärken. Daher muss das Projekt zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen: Die Aktionen müssen in Straßburg und Umgebung stattfinden und zur internationalen/europäischen Ausstrahlung Straßburgs beitragen.

Der innovative Charakter des Projekts gehört ebenso zu den Auswahlkriterien für Projekte wie die Breite des Zielpublikums oder der Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen u. a.

Die Bewerber werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei wiederkehrenden Maßnahmen darauf ankommt, Innovationen, die rein „kosmetischer“ Art sind, zu vermeiden. Die Projektausschreibung bietet somit die Gelegenheit, die Projekte auf eine höhere Qualitätsstufe zu heben und sie unter einem neuen Blickwinkel zu gestalten, der die internationale/europäische Ausstrahlung Straßburgs in den Vordergrund stellt.

Die Kofinanzierungsrate für ein im Rahmen der themenbezogenen Fonds und des Agora-Programms ausgewähltes Projekt beträgt maximal 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten.

Daher muss jeder Projektträger einen Eigenanteil von mindestens 20 % oder mehr zur Finanzierung des Projekts leisten.

 

Ja, Sie haben die Möglichkeit, ein neues Projekt für den Zeitraum 2024–2026 einzureichen.

Allerdings muss Ihr Projekt abgeschlossen sein. Wenn nicht, müssen Sie uns einen qualitativen und finanziellen Zwischenbericht vorlegen (zu finden auf unserer Homepage in der Rubrik Dreijahresvertrag „Straßburg, europäische Hauptstadt“: Ressourcen (contrat-triennal.eu).

Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, kann die beantragte Förderung nicht bewilligt werden. Die Unterlagen müssen während des Zeitraums der Projektausschreibung bei der Mission Strasbourg capitale européenne eingereicht werden: mission@strasbourg-capitale-europeenne.eu.

Falls während der Laufzeit des Dreijahresvertrags 2021–2023 mehrere Projekte mit Mitteln aus mehreren, nicht geschlossenen Fonds unterstützt wurden, müssen alle Berichte vorgelegt werden, damit ein Projekt im Rahmen des Dreijahresvertrags 2024–2026 geprüft werden kann.

Der wertmäßige Ersatz der Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit kommt nicht für eine Förderung aus den verschiedenen Unterstützungsfonds in Betracht.

Personalkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig:

  • Als allgemeine Regel gilt, dass die Zuschüsse für Personalausgaben der Einrichtung auf 15 % der gesamten förderfähigen Projektkosten begrenzt sind.
  • Unbeschadet der allgemeinen Regel gelten die gesamten Ausgaben für Personal, das ausschließlich für die Projektarbeit eingesetzt wird (etwa im Rahmen eines Projektarbeitsvertrags), als förderfähig, sofern dieses Personal aus Eigenmitteln finanziert wird und hierfür keine andere Kofinanzierung gewährt wird.
  • Sämtliche Ausgaben sind zu belegen.

Beispiel: Ich habe ein Projekt, das den Zielen des Dreijahresvertrags 2024–2026 entspricht, ausgereift ist und im Jahr 2024 umgesetzt werden kann. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 100.000 €. Ich beantrage einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € aus einem der Fonds.

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • 15.000 € Kosten für das Personal der Einrichtung (Pauschalsatz 15 %)
  • 25.000 € projektbezogene Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die speziell für das Projekt eingesetzt werden
  • 40.000 € Beschaffung von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial
  • 20.000 € Reprografiekosten

Anmerkung: Es wird hier unterschieden zwischen den Kosten für das Personal der Einrichtung und den Kosten für die Projektmitarbeiter. Es sind nur die letztgenannten Aufwendungen zu belegen.

Die Mittel zur Finanzierung setzen sich wie folgt zusammen:

  • 30.000 € beantragter Zuschuss im Rahmen des Dreijahresvertrags 2024–2026
  • 20.000 € aus europäischen Fonds
  • 50.000 € Eigenfinanzierung.

Anmerkung: Der Anteil der beantragten Fördermittel beläuft sich auf 30 %.

Tout dépendra du nombre d’actes d’attribution, dans lesquels seront spécifiés les contacts dont vous aurez besoin.

In jedem Fall verpflichten sich die Projektträger, auf die Unterstützung der Vertragsparteien des Dreijahresvertrags hinzuweisen, unabhängig davon, wer der/die Geldgeber ist/sind. Der folgende Vermerk muss auf allen Projektunterlagen erscheinen (Er kann heruntergeladen werden über die Seite „Ressourcen“, Punkt „Logo und grafische Elemente“.):

„Ce projet est soutenu par le Contrat triennal Strasbourg capitale européenne 2024-2026“ (Dieses Projekt wird unterstützt vom Dreijahresvertrag „Straßburg europäische Hauptstadt“ 2024–2026). https://www.contrat-triennal.eu/wp-content/uploads/sites/3/2024/05/Logo_Projet-soutenu-par_Contrat-triennal-300×86.png

Der Einfachheit halber können Sie die Belege über die Plattform „Démarches simplifiées“ einreichen. So haben alle Unterzeichner des Dreijahresvertrag Zugriff auf diese Unterlagen.

Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular entsprechend der Kategorie zu verwenden, zu welcher der Projektträger gehört (Finanz- und Rechenschaftsbericht für Vereine/Finanz- und Rechenschaftsbericht für andere Organisationen).

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